Das Recht in einer Familie zu leben.

Droit de vivre en famille

Seit 2015 organisiert die Bewegung ATD Vierte Welt, in Partnerschaft mit ARCUS asbl, dem Luxemburger  Roten Kreuz, der Stiftung Kannerschlass und den Staatlichen Kinderheimen, regelmäßig Bildungstage nach der Vorgehensweise « Croisement des Savoirs -Austausch von Wissen » und zwar rundum das Recht in einer Familie zu leben.

Die Vorgehensweise von « Croisement des Savoirs - Austausch von Wissen », die von der internationalen Bewegung ATD Quart Monde entwickelt wurde, hat das Ziel, das Wissen von Menschen, die Erfahrung mit Armut haben, dem universitären und professionellen Wissen gegenüber zu stellen. Diese Methode erlaubt ein gemeinschaftliches Erstellen von richtigeren und begründeteren Kenntnissen über die aktuelle Gesellschaft. (www.croisementdessavoirs.org) .

Am 27. April 2018 haben ungefähr 20 Familien- und Sozialarbeiter, Verbündete von ATD Vierte Welt und Eltern, die Erfahrung mit Armut haben, an einer 3. Fortbildung « Austausch von Wissen » teilgenommen, zum Thema: « Wie soll, im Fall eines richterlichen Beschlusses, ein Kind aus der Familie zu nehmen und es in eine öffentliche Anstalt einzuweisen, zum Wohl und im Respekt des Kindes und seiner Familie, gehandelt werden. »

Im Gegensatz zu den vorangehenden Bildungstagen hat im voraus Vorbereitungsarbeit stattgefunden, sowohl mit den Eltern, welche Erfahrung mit Armut haben ( alle zwei Wochen eine Versammlung während mehreren Monaten) als auch mit den Familien- und Sozialarbeiter ( zwei halbe Tage).

Während der Tagung vom 27. April, haben die Teilnehmer ihre Überlegungen zusammengetragen, haben sich sehr um gegenseitiges Verständnis bemüht und haben gemeinsam mehrere konkrete Empfehlungen formuliert, die es erlauben, bei der « behördlichen Unterbringung » zum Wohl und im Respekt des Kindes und seiner Eltern zu handeln.

Dann hat sich eine Delegation, zusammengesetzt aus  Eltern, Familien- und Sozialarbeiter und Verbündeten, mit mehreren Verantwortlichen  der betroffenen Institutionen (Ombudskomité fir d’Rechter vum Kand, Office National de l’Enfance, Service Central d’Assistance  Sociale, Ministère de l’Education Nationale et de la Jeunesse)  getroffen, um die verschiedenen Empfehlungen, von denen vier als vorrangig zurückbehalten worden sind,  vorzustellen.

Die Teilnehmer der Tagung  « Austausch von Wissen » empfehlen den kompetenten Behörden sich einzusetzen, damit :

 

  • bei der Einweisung eines Kindes in eine öffentliche Anstalt durch richterlichen Beschluss, die Eltern das Elternrecht behalten, damit sie in ihrer elterlichen Verantwortung anerkannt werden.
  • die Eltern der Kinder, die durch richterlichen Beschluss in eine öffentliche Anstalt eingewiesen worden sind, immer über die Folgen, welche eine solche Maßnahme mit sich bringt, informiert bleiben. Dieselbe Empfehlung betrifft auch die Rechte der Eltern in Bezug auf Kontakte, Besuche und das Bestehenbleiben einer Verbindung zum Kind.
  • konkrete Modalitäten, angepasst an die einzigartigen Situationen der Familie, geschaffen werden in Bezug zur Teilnahme der Eltern am Ausarbeiten der notwendigen Maßnahmen und der Entscheidungen, die die Zukunft der Kinder betreffen (Schule, Bildung, Heim, Freizeit, tägliches Leben).
  • regelmäßige und vertrauenswürdige Kontakte zwischen den Kindern und den Eltern sowie zu den Mitgliedern der erweiterten Familie organisiert werden.

 

Die Verantwortlichen, die bereit waren, den Delegierten zu begegnen, haben dieser Arbeit ein günstiges Gutachten zukommen lassen, wobei sie besonders die intensive Zusammenarbeit  der Menschen mit Armutserfahrung und der Familien- und Sozialarbeiter, geschätzt haben.

Weitere Begegnungen sind geplant, um zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen Eltern und Familien- und Sozialarbeiter zu gelangen.

Das vorrangige Ziel ist, dass die Eltern angehört und respektiert werden, dass ihren Anfragen, ihren Meinungen und ihrem Willen, Eltern zu bleiben, Rechnung getragen wird in Bezug auf jede Entscheidung, die das Kind betrifft und zu seinem Wohlergehen beiträgt.