DAS RECHT IN EINER FAMILIE ZU LEBEN
" Welche Vorgehensweise ist angebracht, wenn ein Kind durch richterlichen Beschluss in eine Institution eingewiesen wird, damit das mit Respekt und zum Wohl des Kindes und der Familie geschieht?”
Nach den erfolgreichen gemeinsamen Bildungstagen von 2015 und 2016 mit Fachleuten der Kindererziehung und Familien, die Erfahrung mit Armut haben, war eine weitere Tagung organisiert worden. Sie gründete auf dem gegenseitigen Austausch von Erfahrungswissen (croisement des savoirs) und fand statt am 27. April 2018 zusammen mit unseren Partnern von Arcus, dem Roten Kreuz, der Fondation Kannerschlass und den staatlichen Kinderheimen.
Neu war diesmal der Umstand, dass die in prekären Verhältnissen lebenden Personen, aber ebenfalls die Fachleute, sich in getrennten Gruppen während mehrerer Arbeitsstunden zu dieser Bildungstagung vorbereitet hatten.
Am Ende der Tagung haben die beiden Gruppen gemeinsam 9 Richtlinien zum Weiterhandeln ausgewählt. Dies geschah in Gegenwart von Herrn René Schlechter, Ombudsmann für die Rechte des Kindes. Diese Richtlinien werden in den kommenden Wochen an die verschiedenen zuständigen Organismen übergeben.
Bedenkliche Feststellung bei den Fachleuten: selbst die Fachsprache führt innerhalb ihrer Gruppe manchmal zu Unverständlichkeiten.
Ermutigende Feststellung: es ist möglich, sich zusammenzusetzen und mit Respekt und gegenseitiger Achtung miteinander zu sprechen.